14. April 2021Testpflicht ab dem 19.04.2021

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15.04.2021

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit Montag wissen wir nun, dass auch in Tagesbildungsstätten eine Testpflicht auf das Corona Virus ab dem 19.04.2021 gilt (immer vorausgesetzt es sind genügend Tests lieferbar bzw. vorhanden).

Konkret bedeutet dies, dass ab nächster Woche alle Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie alle Mitarbeiter der Erlenschule zweimal wöchentlich durch einen negativen Corona Schnelltest nachweisen müssen, dass sie nicht infektiös sind.

Eine große Menge an neuen Regelungen ist nun in Kraft getreten und ich könnte Seiten füllen, um diese zu erläutern. Viele offene Fragen zur praktischen Durchführung – insbesondere in Förderschulen - stehen noch im Raum und warten auf Beantwortung durch die Ministerien.

Ich versuche aber nun, mich kurz zu fassen und erläutere den Ablauf der Testungen:

-        Die Tests werden zuhause unter Beaufsichtigung und Begleitung der Eltern durchgeführt.

-        Die hierfür notwendigen Tests erhalten Sie von uns (2 Stück pro Schüler/-in und Woche)

-        Wir geben die Tests jeweils am letzten Schultag einer Woche (entweder Donnerstag oder Freitag) über die Schultasche mit nach Hause

-        Sollte die Verteilung aufgrund von Abwesenheit/Krankheit des Schülers/der Schülerin am Ausgabetag nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, sich freitags zwischen 11.00 und 13.00 Uhr die Tests in der Erlenschule abzuholen. Die Ausgabe erfolgt am Fenster unseres Besprechungsraumes (nach Betreten des Busplatzes gleich rechts; es hängt dort dann ein Hinweisschild). Aufgrund der Kurzfristigkeit liefern wir diese Woche die Tests für Do. oder Fr. abwesende Schüler/-innen mit dem Fahrdienst zu Ihnen nach Hause.

-        Die Tests führen Sie bitte am jeweils ersten und zweiten Schultag einer Woche durch (also entweder Mo. und Mi. oder Di. und Do. – je nach Lerngruppe)

-        Nach der Durchführung des Tests tragen Sie bitte das Testergebnis in den Rückmeldebogen ein und unterschreiben diesen.

-        Den Rückmeldebogen geben Sie bitte dem Busfahrer. Die Busfahrer sind angewiesen ausschließlich SuS zu befördern, die einen ausgefüllten Rückmeldebogen mit negativem Testergebnis vorweisen können. Ausnahme: Freitags werden die SuS befördert, die bereits Mo. und Mi. einen negativen Test vorgewiesen haben.

-        Positive Testergebnisse müssen umgehend der Schule gemeldet werden!

Bitte beachten Sie die beiliegende Information für Eltern und schicken Sie uns diese unterschrieben zurück.

Sollten Sie oder ihr Kind die Durchführung der Selbsttests ablehnen, kann ihr Kind nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, wird aber in Form von Distanzunterricht weiterhin von uns begleitet. Den Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht finden Sie auf unserer Homepage.

Wir wurden heute informiert, dass wir in der nächsten Woche vom Kultusministerium mit den angekündigten Tests beliefert werden. In welcher Menge ist jedoch noch ungewiss. Um für die nächste Woche eine Versorgung sicherzustellen, haben wir bereits ein Kontingent an Tests eingekauft. Diese sind wahrscheinlich nicht identisch mit den zu erwartenden Tests des Kultusministeriums.

Bitte seien Sie daher nicht irritiert, wenn Sie unterschiedliche Tests von uns erhalten und beachten die jeweils beiliegende Packungsbeilage.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Mugge

Leitung der Erlenschule/

Staatl. anerkannte Tagesbildungsstätte

 

Testpflicht Elterninfo

Formular Testergebnis Erlenschule

Formular Befreiung von der Präsenzpflicht

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