06. April 2022Online-Petition bis 13.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

wir brauchen Ihre Mitzeichnung! Die Online-Petition zur Abschaffung des § 43a des SGB XI läuft noch bis 13. April. Bisher haben wir noch nicht einmal 2.000 von den 50.000 notwendigen Mitzeichnungen erreicht. Bitte unterzeichnen Sie jetzt! Nur mit vielen Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern können wir die Abschaffung dieser Diskriminierung von Menschen mit Behinderung erreichen!

Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, Familien, Freunde und Bekannte, Ihre Medien vor Ort – wir haben nur noch wenige Tage das Ziel zu erreichen.

Wir wissen, dass die Petition-Internetseite des Bundestags nicht nutzerfreundlich ist. Um Mitzeichnen zu können, bedarf es eines umständlichen Registrierungsprozesses im Vergleich zu anderen Petitions-Websites. Dieses sollte uns doch nicht davon abhalten, die Aktion zu unterstützen.

Zum Hintergrund: Viele pflegebedürftige Menschen mit Beeinträchtigung leben in gemeinschaftlichen Wohnformen (Einrichtungen) auch der Lebenshilfe. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, zahlt die Pflegekasse für ihre Pflege (ab dem Pflegegrad 2) monatlich höchstens 266 Euro pro Person. Diese Regelung steht in § 43a Sozialgesetzbuch XI. Die Summe von 266 Euro ist viel geringer als das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen, die andere Versicherte erhalten. Die umfangreichen weiteren Leistungen der Pflegeversicherung können Menschen, die in gemeinschaftlichen Wohnformen leben, auch nicht bekommen. Leider reichen die 266 Euro oft nicht für eine gute Pflege aus. Dann kann es passieren, dass Menschen in ein Pflegeheim umziehen müssen. Diese Benachteiligung nehmen wir nicht hin.

Weitere Informationen (auch in Leichter Sprache) haben wir auf unserer Webseite zusammengestellt.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesvereinigung Lebenshilfe

 

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